Testamentschreiben

Testament erstellen: Erbfolge prüfen, Text schreiben, aufbewahren

Bevor Sie ein Testament schreiben: Wer würde ohne Testament erben, und wer behält einen Pflichtteil? Der Rechner zeigt die gesetzliche Erbfolge für Ihre Familie. Danach führen fünf Schritte zum gültigen Testament.

Familie des Erblassers

Verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft?

Anzahl der Kinder jedes verstorbenen Kindes, durch Komma getrennt. Leer, wenn keins.

Wer ohne Testament erbt

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile
PersonOhne TestamentPflichtteil
Ehegatte1/2 50 %1/4 25 %
Kind 11/4 25 %1/8 12,5 %
Kind 21/4 25 %1/8 12,5 %
  • Wird der Ehegatte enterbt, erhält er nur den „kleinen“ Pflichtteil aus dem Erbteil ohne Zugewinnviertel und daneben den Zugewinnausgleich (§ 1371 Abs. 2 BGB). Die Tabelle zeigt den Pflichtteil aus dem erhöhten Erbteil, der gilt, wenn er weniger als die Hälfte seines Erbteils erhält.

In fünf Schritten zum Testament

  1. Erbfolge prüfen. Mit dem Rechner oben sehen Sie, wer ohne Testament erbt. Passt das zu Ihren Wünschen, brauchen Sie vielleicht gar kein Testament.
  2. Entscheiden, wer was bekommt. Erben erhalten das Vermögen als Ganzes oder zu Anteilen, Vermächtnisnehmer einzelne Gegenstände oder Beträge. Denken Sie an Ersatzerben.
  3. Text zusammenstellen. Mit dem Testament-Generator für ein Einzeltestament, als Ehepaar mit dem Berliner Testament.
  4. Mit der Hand abschreiben und unterschreiben. Vollständig eigenhändig, mit Ort und Datum (§ 2247 BGB).
  5. Aufbewahren. Zu Hause oder beim Amtsgericht in amtlicher Verwahrung, dann im Zentralen Testamentsregister erfasst.

Wie der Rechner zählt

Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge: Kinder zu gleichen Teilen, an Stelle eines verstorbenen Kindes dessen Kinder (§ 1924 BGB). Gibt es keine Abkömmlinge, erben die Eltern; ist ein Elternteil verstorben, treten dessen Kinder, also Ihre Geschwister, an seine Stelle (§ 1925 BGB). Der Ehegatte erbt neben der ersten Ordnung ein Viertel, neben der zweiten die Hälfte (§ 1931 BGB). In der Zugewinngemeinschaft kommt ein Viertel hinzu (§ 1371 BGB). Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, für Abkömmlinge, Ehegatten und Eltern (§ 2303 BGB), nicht für Geschwister.

Ein Beispiel ohne Kinder

Ein verheirateter Mann ohne Kinder, ohne Ehevertrag, beide Eltern leben. Ohne Testament erbt seine Frau 3/4, jeder Elternteil 1/8. Setzt er seine Frau als Alleinerbin ein, kann jeder Elternteil einen Pflichtteil von 1/16 verlangen. Viele kinderlose Paare sind überrascht, dass die Eltern überhaupt erben.

Verheiratet, kinderlos, beide Eltern leben
PersonOhne TestamentPflichtteil
Ehegatte3/4 75 %3/8 37,5 %
Elternteil 11/8 12,5 %1/16 6,25 %
Elternteil 21/8 12,5 %1/16 6,25 %

Eigenhändig oder beim Notar

Die zwei ordentlichen Testamentsformen
EigenhändigNotariell
Formvollständig mit der Hand geschrieben und unterschriebenErklärung vor dem Notar, der beurkundet (§ 2232 BGB)
Kostenkeine; Verwahrung beim Amtsgericht 82 € plus 15,50 € RegisterGebühr nach Nachlasswert, dazu Verwahrung und Register
Beratungkeinedurch den Notar
Erbscheinmeist nötigoft entbehrlich
Geeignet fürklare Familienverhältnisse, überschaubares VermögenImmobilien, Unternehmen, Patchwork, Auslandsbezug

Häufige Fragen

Brauche ich überhaupt ein Testament?

Nicht, wenn die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen entspricht. Unverheiratete Partner, Stiefkinder, Freunde und gemeinnützige Organisationen erben ohne Testament nichts.

Kann ich ein Testament am Computer schreiben?

Nur als Entwurf. Gültig ist ein Testament ohne Notar nur in Ihrer Handschrift, mit Ihrer Unterschrift.

Was passiert mit einem Testament nach dem Tod?

Das Nachlassgericht eröffnet es und benachrichtigt die Beteiligten. Wer ein Testament findet, muss es dort abliefern (§ 2259 BGB).

Ihre Angaben bleiben im Browser

Namen, Geburtsdaten, Erben und Vermögen werden nicht an uns gesendet. Einzelheiten unter Datenschutz.

Grenzen

Der Generator stellt einen Text aus Bausteinen zusammen, die wir für häufige Familiensituationen geschrieben haben, und rechnet die gesetzliche Erbfolge für Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern und Geschwister. Großeltern und entferntere Verwandte (dritte und weitere Ordnung) berechnet der Rechner nicht. Er prüft nicht, ob Sie testierfähig sind, ob ein früheres gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag Sie bindet, und er kennt Ihr Vermögen nicht. Die Bausteine wurden nicht anwaltlich geprüft und ersetzen keine Rechtsberatung.

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