Testamentschreiben

Ratgeber

Handschriftliches Testament: Form und typische Fehler

Veröffentlicht am 20.10.2026 · Gesetzestexte gelesen am 20.10.2026 · Testament schreiben

Ein Testament ohne Notar ist in Deutschland nur gültig, wenn Sie es selbst mit der Hand schreiben und unterschreiben. Ein ausgedruckter Text mit Ihrer Unterschrift ist kein Testament, auch wenn er Wort für Wort richtig ist. Dieser Artikel erklärt, was das Gesetz verlangt, was nur empfohlen ist und woran handschriftliche Testamente in der Praxis scheitern.

Was das Gesetz verlangt

Das eigenhändige Testament regelt § 2247 BGB. Zwei Dinge sind zwingend: Der gesamte Text muss von Ihnen eigenhändig geschrieben sein, und Sie müssen ihn unterschreiben. Eigenhändig heißt mit der Hand, in Ihrer eigenen Schrift. Ein Text am Computer, mit der Schreibmaschine oder von einer anderen Person geschrieben ist unwirksam, selbst wenn Sie ihn unterschreiben. Auch ein handschriftlicher Text, den jemand anderes Ihnen geführt hat, gilt nicht als Ihr eigener.

Die Unterschrift soll Vor- und Familiennamen enthalten. Unterschreiben Sie anders, etwa nur mit dem Vornamen oder „Eure Mutter“, ist das Testament trotzdem gültig, wenn feststeht, dass es von Ihnen stammt und ernst gemeint ist. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Die Unterschrift gehört unter den Text: Was darunter nachträglich ergänzt wird, ist nicht unterschrieben und braucht eine eigene Unterschrift.

Was nur empfohlen ist

Ort und Datum sollen im Testament stehen. Fehlen sie, ist das Testament nicht automatisch ungültig. Ohne Datum lässt sich aber oft nicht klären, welches von zwei Testamenten das spätere ist, oder ob Sie beim Schreiben schon testierunfähig waren. Dann kann das Testament doch scheitern. Schreiben Sie deshalb immer Ort und vollständiges Datum dazu.

Eine Überschrift wie „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ ist nicht vorgeschrieben, macht aber klar, dass Sie verfügen wollen und nicht nur einen Entwurf oder einen Brief schreiben. Das ist wichtig, weil ein Testament den ernsthaften Willen erfordert, über den Nachlass zu bestimmen.

Wer ein Testament schreiben kann

Testierfähig ist, wer 16 Jahre alt ist und die Bedeutung seiner Erklärung verstehen kann (§ 2229 BGB). Minderjährige ab 16 dürfen allerdings nur vor einem Notar testieren, nicht privat (§ 2247 Abs. 4 BGB). Wer nicht lesen kann, kann ebenfalls kein eigenhändiges Testament schreiben und braucht den Notar.

Typische Fehler

Gemeinschaftliches Testament

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können gemeinsam testieren (§ 2265 BGB). Es reicht, wenn einer den Text vollständig mit der Hand schreibt und beide unterschreiben (§ 2267 BGB). Der Mitunterzeichnende soll dabei Ort und Datum angeben. Unverheiratete Paare können kein gemeinschaftliches Testament errichten; jeder schreibt ein eigenes, und die beiden Testamente binden sich nicht gegenseitig. Das bekannteste gemeinschaftliche Testament ist das Berliner Testament.

Wann der Notar besser ist

Ein notarielles Testament kostet Gebühren nach dem Wert des Nachlasses, ersetzt aber oft den Erbschein, weil die Bank und das Grundbuchamt es zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll anerkennen. Bei Immobilien, Unternehmen, Kindern aus mehreren Beziehungen, Auslandsvermögen oder dem Wunsch, Pflichtteile zu begrenzen, ist Beratung durch einen Notar oder eine Fachanwältin für Erbrecht sinnvoll. Dieser Generator ersetzt sie nicht.

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